Im Interview mit swp.de zeigt Jürgen Zimmerer Möglichkeiten des Umgangs mit Objekten aus der Kolonialzeit auf. Auf die Frage, ob das Brachiosaurus-Skelett im Berliner Museum für Naturkunde an Tanzania zurückgegeben werden sollte antwortet Zimmerer: „Letztendlich muss man anerkennen, dass es unter den Bedingungen des Kolonialismus’ nach Berlin gekommen ist. Und wenn etwas widerrechtlich hier ist, dann ist es egal, ob es sich um ein Kunstwerk handelt, um einen Knochen oder einen Diamanten. Wenn das Skelett niemand zurückfordert, wäre eine saubere Lösung: Man erkennt das Eigentumsrecht Tanzanias an und zahlt eine Leihgebühr, so dass für das Geld eine Museumstruktur in Tanzania aufgebaut werden kann. Wir können nicht die Geschichte rückabwickeln, aber wir müssen deutlich machen, wo die Objekte herkommen und neue Formen des kulturellen Teilens entwickeln.“

Zimmerer kritisiert auch den Einwand, dass die Objekte nach damaligem Recht legal erworben wurden: „Es ist eine völlig absurde Position, sich auf Kolonialrecht zu berufen und damit koloniale Aneignungsprozesse zu bestätigen. Es ist das Recht der Eroberer und Besatzer. Die Grenzen der Kolonien wurden nur mit den anderen Kolonialmächten ausgehandelt. Land ohne „offiziellen“ Besitzer, also ohne europäische Besitztitel oder Grundbucheinträge, konnte dann als Land der Kolonialherrscher betrachtet werden. Oder es hieß, Afrikaner hätten keine Vorstellung von Eigentum. Das war schon damals falsch, denn einen Eigentumsbegriff gab es schon, oftmals allerdings einen kollektiven.“

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