Der mögliche Prozess zwischen Vertretern der Herero & Nama und der Bundesregierung wurde erneut verschoben. Die für den 12.10.2017 anberaumte Klageanhörung in New York konnte nicht eröffnet werden, da die Klage bisher nicht förmlich zugestellt werden konnte und kein Vertreter der  deutschen Bundesregierung bei dem Termin anwesend war. Daher wurde die nächste Anhörung auf den 25. Januar 2018 vertagt.

Im ausführlichen Interview mit heute.de erläutert Prof. Dr. Jürgen Zimmerer die Hintergründe der Klage. Durch das Verhalten der Bundesregierung verärgere Deutschland die Nachkommen der Opfer und verliere international an Ansehen: „Mit diesem sturen formalen Vorgehen verliert Deutschland Reputation. Das ist extrem kurzsichtig. Inzwischen denkt sogar die namibische Regierung daran, zu klagen.“

Zimmerer unterstreicht, dass zudem Entwicklungshilfe keine Wiedergutmachung für vergangene Verbrechen darstellt: „Die Zahlung von Entwicklungshilfe und die Klage der Herero und Nama gehören nicht in einen Topf. Es sind verschiedene Dinge. Die Herero und Nama reklamieren einen Rechtsanspruch und keine Hilfe.“

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